Dienstag, Mai 16, 2006

Champagner, Whiskey und Borussia sind unzulässig

Karlsruhe - Die Eltern von Himmelblau, Morgenstern und Emma Tiger haben für ihre Kinder ungewöhnliche Vornamen gefunden.

Weniger erfolgreich waren Eltern, die ihren Nachwuchs Whiskey, Schröder oder Borussia nennen wollten - ihnen wurde ihr Wunsch verwehrt. Auch wenn die deutschen Standesämter und Gerichte nach Einschätzung von Experten immer großzügiger werden - alle Namensvorschläge lassen sie längst nicht durchgehen. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vornamen. Darüber dürfen Eltern - durch das Grundgesetz verbürgt - nahezu frei entscheiden. Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im November dieses Jahres bekräftigt.

Keine Kommentare: