Bürokratie ist das, an was unsere Welt untergehen wird. In Baden-Württemberg existiert seit vielen Jahrzehnten eine Grabstein-Rüttel-Verordnung, deren Abschaffung vor acht Jahren beantragt wurde. Auf dem Friedhof sind ja bekanntlich nur Todesfälle zu verzeichnen. Leider fehlten noch ein paar Formulare, und so konnte der Antrag noch nicht bearbeitet werden. Ein Friedhofsgärtner aus dem Ländle muss auch eine spezielle Schulung in Nordrhein-Westfalen machen damit er zum Aufstellen von Wühlmausfallen berechtigt ist.
Wie bin ich doch froh, dass ich meinen Kehrwoche Grundkurs erfolgreich bestanden habe.
Kommt gut in die neue Woche
BigLittle
Anhang:
Bürgerpflichten in Romrod (wo auch immer das liegt, aber nicht in BW)
Grabsteine standsicher?
Die Stadt Romrod weist die Nutzungsberechtigten und Verantwortlichen für Gräber auf den Friedhöfen der Großgemeinde auf die Bestimmungen zur Friedhofs- und Bestattungsordnung hinsichtlich der Standsicherheit von Grabdenkmälern hin. Die Nutzungsberechtigten und Verantwortlichen haben die Standfestigkeit von Grabsteinen zu überprüfen und Mängel zu beseitigen. Durch kräftiges Anfassen und Rütteln oder auf andere geeignete Weise muss festgestellt werden, ob der Grabstein noch feststeht und nicht in seinem Gefüge gelockert ist. Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden (auch Personenschaden) haftbar, der durch Umfallen von Grabmälern oder sonstigen baulichen Anlagen, oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.
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